Allgemeine Verkaufsbedingungen (Rev.03/2018)


§ 1 Geltungsbereich                 
(1) Für sämtliche Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen im Rahmen der laufenden und künftigen
Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AGB“),
auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Sie sind auch unter www.BMS-Jahn/AGB_DE jederzeit abrufbar.
Wir behalten uns vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern.


(2) Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich ihrer Geltung
zumindest in Textform zugestimmt. Die AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis anders lautender
Geschäftsbedingungen die Leistungen an den Kunden vorbehaltlos erbringen.

 

§ 2 Angebot
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder sich dies aus den Umständen ergibt.


(2) Wir behalten uns an sämtlichen Unterlagen des Angebots Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen – sofern es sich nicht
um allgemein zugängliche Prospekte und Produktinformationen handelt – nicht ohne unsere Zustimmung Dritten zugänglich
gemacht oder in sonstiger Weise verwertet werden.


(3) Ist die Bestellung eines Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen
annehmen.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen, elektronische
Rechnungsstellung

(1) Die von uns genannten Preise verstehen sich  ausschließlich Verpackung zuzüglich der am Tag der Rechnungstellung gültigen Umsatzsteuer.


(2) Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen Vereinbarung.


(3) Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort fällig.


(4) Es ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen. Hat sich bei einem Vertrag mit einem Unternehmer der Preis zum Zeitpunkt der

 

§ 4 Lieferung
(1) Die Einhaltung stets unter Vorbehalt angegebener Liefertermine setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller
Verpflichtungen des Kunden voraus. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden
sind.


(2) Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände
zurückzuführen, wird die Lieferfrist im Geschäftsverkehr mit Unternehmern unter Berücksichtigung der durch die Ereignisse
verursachten Verzögerung verlängert.


(3) Die Lieferzeit ist im Geschäftsverkehr mit Unternehmern eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Absendung der Ware
erfolgte oder Versandbereitschaft besteht und dies dem Kunden mitgeteilt wurde.


(4) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.


§ 5 Gefahrübergang
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, wenn wir die Ware dem Kunden zur Abholung bereitstellen und ihn hiervon benachrichtigen.


(2) Auf Verlangen des Kunden wird die Sendung auf eigene Kosten durch uns versichert.


(3) Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tag der Versandbereitschaft auf ihn über.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur restlosen Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die Ware unser Eigentum. Gegenüber
Kunden, die Verbraucher sind, gilt dies nur für unsere Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag.


(2) Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware darf nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erfolgen. Mit der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware tritt der Kunde Ansprüche aus der Weiterveräußerung gegen dessen Abnehmer
an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.


(3) Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem im Falle von Zahlungsverzug
des Kunden zulässigen Widerruf einzuziehen. Soweit unsere Forderungen gegen den Kunden fällig sind, ist der Kunde
verpflichtet, die von seinen Abnehmern eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen.


(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei einer aufgrund von Zahlungsunfähigkeit
fruchtlos verlaufenen Vollstreckungsmaßnahme durch Dritte, sind wir nach Mahnung und angemessener Zahlungsfristsetzung
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die aufgrund des Eigentumsvorbehaltes noch in unserem Eigentum stehende Ware
heraus zu verlangen, abzuholen und bei Verschulden des Kunden Schadensersatz zu fordern. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.


(5) Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abholung von Vorbehaltsware beauftragten Personen zu
diesem Zweck den Lagerort der Ware betreten und befahren können.


(6) Der Kunde darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Über Pfändungen oder sonstige Verfügungen durch
dritte Hand hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.


(7) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr realisierbarer Wert
unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

 

§ 7 Gewährleistung
(1) Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Sach- und Rechtsmängel der Ware Gewähr nach unserer Wahl durch Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung auf eigene Kosten. Schlägt die Nachbesserung/Ersatzlieferung fehl, ist der
unternehmerische Kunde nach seiner Wahl berechtigt, eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu
verlangen oder seinen Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären. Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem unternehmerischen Kunden
ein Rücktrittsrecht nicht zu.

 

(2) Ist der Kunde Verbraucher, leisten wir Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlich § 7 (3) und § 8 dieser AGB.


(3) Soweit der Kunde im Rahmen der Mängelbeseitigung ergänzend oder ausschließlich Schadensersatz beansprucht, gelten stets die
Begrenzungen gemäß dem nachstehenden § 8 dieser AGB.


(4) Für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, durch Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder als Folge von
natürlichem Verschleiß oder durch nicht aus einem Fabrikationsfehler resultierender Korrosion entstanden sind, übernehmen wir keine Gewähr.


(5) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. In den in § 8 (2)
beschriebenen Fällen sowie bei grober Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.


(6) Gebrauchtgeräte verkaufen wir wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, soweit der Kunde Unternehmer ist. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die Bestimmungen gemäß § 7 (2) und (3), § 8 dieser AGB sinngemäß und die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.


(7) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht, es sei denn, wir erteilen im Einzelfall eine ausdrückliche und schriftliche Garantie. Herstellergarantien unserer Lieferanten bleiben hiervon unberührt.


(8) Für weitergehende Ansprüche des Kunden gelten die Regelungen unter § 8 Haftung auf Schadensersatz.

 

§ 8 Haftung auf Schadensersatz

(1) Die nachfolgenden Regelungen betreffen sowohl vertragliche
Ansprüche des Kunden, insbesondere, aber nicht ausschließlich im Rahmen von Mangelbeseitigung, Verzug und Unmöglichkeit, als
auch gesetzliche, insbesondere vorvertragliche und deliktrechtliche Ansprüche.


(2) Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und bei Verletzungen von Körper, Gesundheit und Leben: Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz unsererseits und dann, wenn aufgrund von Pflichtverletzungen durch uns die Gesundheit, der Körper oder das
Leben von Menschen verletzt worden sind. Wir haften insbesondere unbeschränkt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Weiterhin stehen wir für etwaige im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich gewährte Garantien ein. Dieser Absatz (2) gilt vorrangig
gegenüber allen nachfolgenden Bestimmungen.


(3) Definition von „Kardinalpflichten“ und „Nicht-Kardinalpflichten“: Eine Kardinalpflicht liegt vor, wenn die Pflichterfüllung für die
Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist, weil andernfalls der Vertragszweck gefährdet wäre, sowie dann, wenn der Kunde als
Vertragspartner regelmäßig auf die Einhaltung der Pflicht vertrauen darf. Unter dieser Schwelle liegende Pflichten stellen Nicht-
Kardinalpflichten dar. Soweit im Folgenden nicht ausdrücklich differenziert wird, sind beide Formen, also „Kardinalpflichten“ und
„Nicht-Kardinalpflichten“, erfasst.


(4) Liegt eine grob fahrlässige Pflichtverletzung unserseits vor, haften wir für Schäden unbegrenzt mit folgender Einschränkung: Für
einfache Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung gegenüber Unternehmern auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.


(5) Beim Vorliegen einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits haften wir sowohl Verbrauchern als auch
Unternehmern gegenüber beschränkt bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, wenn eine
Kardinalpflicht betroffen ist. Im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung einer Nicht-Kardinalpflicht durch Erfüllungsgehilfen
ist die Haftung gegenüber Verbrauchern auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt und gegenüber
Unternehmern ausgeschlossen.


(6) Für Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden, also insbesondere für Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand
selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Gutachterkosten u.ä. haften wir im
Verhältnis zu Verbrauchern bei fahrlässig verursachten Schäden, wobei die Begrenzungen gemäß allen vorstehen den Be-
stimmungen gelten. Im Verhältnis zu Unternehmern ersetzen wir Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden nur bei grob
fahrlässig verursachten Kardinalpflicht-Verletzungen bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
(7) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.


§ 9 Reparatur- und Wartungsleistungen
(1) Diese AGB finden für Reparatur- und Wartungsleistungen sinngemäß Anwendung. Im Übrigen, vor allem im Bereich der
Mangelbeseitigung, Gefahrtragung (Abnahme) und des Werk- unternehmerpfandrechts gelten die gesetzlichen Vorschriften mit
der Einschränkung, dass gegenüber Unternehmern unsere Gewährleistungsfrist für Mängel auf ein Jahr ab der Abnahme
beschränkt ist. Unsere Haftung auf Schadensersatz ist in jedem Fall nach vorstehendem § 8 beschränkt.


(2) Für den Fall, dass eine Reparaturleistung vom Kunden beauftragt wird, dieser aber die reparierte Ware trotz wiederholter Aufforderung durch uns nach spätestens drei Monaten nicht abholt, sind wir berechtigt, nach entsprechender vorheriger Verkaufsandrohung (und Nennung des noch offenen Rechnungsbetrages) die Ware zu verwerten und den daraus erzielten Erlös mit noch offenen Forderungen zu verrechnen. Der über den offenen Rechnungsbetrag hinausgehende Erlös wird an den Kunden ausgezahlt, sobald er uns eine Bankverbindung hierfür mitteilt.

 

§ 10 Entsorgung
(1) Ist der Kunde Unternehmer und unterliegt die Ware dem Elektro-
und Elektronik-Geräte-Gesetz, bieten wir dem Kunden auf dessen beim Kaufvertragsabschluss schriftlich zu äußernden Wunsch an,
die Entsorgung gegen Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu übernehmen.
Andernfalls übernimmt der Kunde die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den
gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Kunde stellt uns und unsere Lieferanten in diesem Fall von den
Verpflichtungen nach § 16 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgeräte- Gesetz (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit in
Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.


(2) Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der
erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Unterlässt es der Kunde, gewerbliche Dritte, an die er
die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten, so
ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach
den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei nichtgewerblichen Dritten, an die der Kunde die Ware weitergibt,
bleibt es bei der Regelung nach § 16 Absatz 2 Elektro- und Elektronikgeräte- Gesetz.


(3) Unsere vorstehenden Ansprüche auf Übernahme/Freistellung durch den Kunden, der Unternehmer ist, verjähren nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Diese Frist beginnt frühestens mit Zugang einer
schriftlichen Mitteilung des Kunden und/oder dessen Abnehmer bei uns über die Nutzungsbeendigung.

 

§ 11 Datenschutz

(1) Soweit zur Geschäftsabwicklung erforderlich, werden im Zuge der
Geschäftsbeziehung auftragsbezogene Kundendaten erhoben und verarbeitet. Diese Kundendaten werden intern an unsere
Verkaufs- und Service-Mitarbeiter sowie ggf. zweckgebunden an externe Geschäftspartner übermittelt.


(2) Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten daneben auch für Zwecke der Versendung von Informationen über unsere Produkte und unsere Dienstleistungen an ihn genutzt werden. Der Kunde kann hierfür jederzeit sein Einverständnis widerrufen.


(3) Der Kunde ist damit einverstanden, dass unsere Leistungen bis auf Widerruf auf elektronischem Wege abgerechnet werden. Dies
umfasst explizit den Versand elektronisch verfasster Rechnungen, Gutschriften und ggf. auch Mahnungen, bei gleichzeitigem
Verzicht auf Papierversand.

 

(4) Die vertrauliche und sichere Behandlung der Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und weiterer Datenschutzbestimmungen
wie der EU-DS-GVO wird gewährleistet. Dies gilt bei der zweckgebundenen Übermittlung an
Dritte bspw. durch den Abschluss von Verträgen zur Auftragsverarbeitung unter Einbezug geeigneter Garantien bei
sorgfältiger Auswahl unserer Partner und Dienstleister.


(5) Unsere übrigen Bestimmungen zum Datenschutz bleiben hiervon unberührt. Wir empfehlen eine regelmäßige Konsultation unserer Datenschutzhinweise unter:

 

§ 12 Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1) Bei allen sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden
Streitigkeiten gilt im Geschäftsverkehr git Gerichtsstand in Pirna. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Stolpen Erfüllungsort.


(3) Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.


§ 13 Besondere Bestimmungen für Online-Bestellungen
(1) Über unseren E-Store verkaufen wir nur an Unternehmer (§ 14 BGB). Unternehmer ist nach der gesetzlichen Definition eine
natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts
in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein Verkauf an Verbraucher (§ 13 BGB) ist
ausgeschlossen.


(2) Unsere Warenpräsentation im E-Store beinhaltet noch kein verbindliches Verkaufsangebot. Das Angebot zum Abschluss
eines Kaufvertrages geht von dem Kunden aus, indem dieser nach vollständigem Ausfüllen der Bestellseite den Button
„Bestellung absenden“ anklickt. Zuvor kann die Bestellung über den Button „Warenkorb“ jederzeit eingesehen und geändert
werden. Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde auch seine Angaben zu den Liefer- und Zahlungsmodalitäten nochmals
prüfen und ändern. Über Links in unserem E-Store kann der Kunde die AGB bei der Bestellung abrufen, auf seinem Computer
abspeichern und/oder ausdrucken. An die Bestellung bleibt der Kunde 14 Tage gebunden, d. h. der Vertrag kommt verbindlich
zustande, wenn wir die Bestellung innerhalb dieser Frist annehmen.


(3) Nach Absenden der Bestellung erhält der Kunde durch automatisierte E-Mail eine Bestätigung über den Zugang der
Bestellung bei uns (Bestellbestätigung), die jedoch noch keine Vertragsannahme darstellt. Die Vertragsannahme erklären wir
innerhalb der Annahmefrist gemäß Absatz 2 durch separate E-Mail, sobald die Ware unser Lager verlässt (Versandbestätigung)
oder wir dem Kunden die Fertigung seiner Ware bestätigen können (Auftragsbestätigung).


(4) Sofern die Bestellung mehrere Artikel umfasst, kommt der Vertrag nur über diejenigen Artikel zustande, die in unserer
Versand- oder Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführt sind. Vorstehendes gilt auch, wenn der Kunde aufgrund der gewählten
Zahlungsart den Kaufpreis bereits vor Vertragsschluss bezahlt oder zur Zahlung angewiesen hat. Soweit der Vertrag in diesem
Fall aus irgendeinem Grund doch nicht zustande kommt, werden wir dies dem Kunden per E-Mail (bei teilweiser Vertragsannahme
zusammen mit der Versand- oder Auftragsbestätigung für die lieferbaren Artikel) mitteilen und die Vorauszahlung unverzüglich
erstatten.


(5) Der Vertragsschluss erfolgt in der Sprache deutsch.Der Vertragstext wird von uns unter Wahrung des Datenschutzes
gespeichert.
Langenwolmdorf, 08.2020